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BAG  v. 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung nicht mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber habe unter Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX die Möglichkeit der Stellenbesetzung mit einem schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen nicht geprüft und sich nicht mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gese...


Leitsatz

Gründe

Fundstellen

BAG  v. 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

Leitsatz

1) Fußnote ansehen   Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung nicht mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber habe unter Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX die Möglichkeit der Stellenbesetzung mit einem schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen nicht geprüft und sich nicht mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt.


Gesetze:
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 1 ; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 2
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1) Für die amtliche Sammlung: ja; Für die Fachpresse: nein

Fundstelle(n):
NWB DokID: NAAAC-90547


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Außer "BAG  v. 17.06.2008 - 1 ABR 20/07" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:

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Nachschlagewerk: nein Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.;...


Das Dokument

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