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BGH  v. 28.04.2008 - II ZR 61/07

Ist die öffentliche Zustellung gemessen an den Voraussetzungen des § 185 ZPO unwirksam, ist es dem von der Unwirksamkeit Begünstigten verwehrt, sich auf diese zu berufen, wenn er zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern. In einem solchen Fall ist das Berufen auf die Unwirksamkeit rechtsmissbräuch...


Leitsatz

Gründe

Fundstellen

BGH  v. 28.04.2008 - II ZR 61/07

Leitsatz

1) Fußnote ansehen   Ist die öffentliche Zustellung gemessen an den Voraussetzungen des § 185 ZPO unwirksam, ist es dem von der Unwirksamkeit Begünstigten verwehrt, sich auf diese zu berufen, wenn er zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern. In einem solchen Fall ist das Berufen auf die Unwirksamkeit rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (Bestätigung von BGHZ 149, 311).


Gesetze:
BGB § 242 Ca; ZPO § 185
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1) Nachschlagewerk: ja; BGHZ: nein; BGHR: ja

Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 2029 Nr. 42
HFR 2009 S. 80 Nr. 1
NJW-RR 2008 S. 1310 Nr. 18
NWB DokID: XAAAC-83190


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