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BAG  v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

1. Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen für ein Ka...


Leitsatz

Tatbestand

Gründe

Fundstellen

BAG  v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

Leitsatz

1) Fußnote ansehen   1. Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen für ein Kalenderjahr keine Zielvereinbarung getroffen wurde.

2. Der für den Fall der Zielerreichung zugesagte Bonus bildet die Grundlage für die Schadensermittlung.

3. Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden am Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung, ist dieses Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen.


Gesetze:
BGB § 158 Abs. 1 ; BGB § 162 ; BGB § 252 ; BGB § 254 ; BGB § 275 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 3 ; BGB § 281 ; BGB § 283 ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 305c Abs. 2 ; BGB § 307 ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2 ; BGB § 315 ; ZPO § 287 ; GewO § 106 Satz 1
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1) Für die amtliche Sammlung: ja; Für die Fachpresse: nein

Fundstelle(n):
NWB DokID: ZAAAC-71216


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Außer dem Volltext "BAG  v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:

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