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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 11.05.2007 - III A - S 2347 - 1/2007
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Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ( § 19a EStG) ; Gemeiner Wert von Stammeinlagen oder Geschäftsanteilen an einer GmbH
Fundstelle(n):
NWB DokID: VAAAC-45439
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Außer "Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 11.05.2007 - III A - S 2347 - 1/2007" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:
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Satzungszwecke;Spendenaktionen für durch die Hochwasserkatastrophe 2002 geschädigte Personen Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Ruft eine gemeinnützig...
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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2003; Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und durch das Flutopfersolidaritätsgesetz Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Kalenderjahr 2003 bittet die OFD folgende Rechtsänderungen ...
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BMF v. 16.05.2007 - IV C 3 -S 2198 a/07/0001
Reichweite der Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2, § 7i Abs. 2 EStG; Anwendung des BFH-Urteils IX R 13/04 vom 22. September 2005 (BStBl 2007 II S. 373) Nach §§ 7h, 7i EStG sind die erhöhten Absetzungen nicht zu gewähren, wenn durch die Baumaßnahmen ein Neubau oder ein bautechnisch ne...
BMF v. 27.04.2007 - IV C 8 -S 2257 c/07/0008
Rentenbezugsmitteilung;Amtlicher Vordruck nach§ 22a Abs. 1 Satz 4 EStG in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung § 22a Abs. 1 Satz 4 EStG in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung ließ die Übermittlung der nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG der zentralen Stelle mitzuteilenden Daten auf ...
Ministerium der Finanzen Saarland v. 10.05.2007 - B/5-3 - 113/2007 - S 3014
Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer;Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 149 BewG in der bisherigen Fassung) Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Dezember 200...
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