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BMF v. 10.05.2007 - IV B 4 - S 1300/07/0006


Thema

0 Hinweis

1 Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts

2 Allgemeine Grundsätze der DBA

3 Deutschland als Betriebsstättenstaat

4 Deutschland als Wohnsitzstaat

5. Sondervergütungen

6 Verfahren

7 Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze

8 Aufhebung von BMF-Schreiben

Fundstellen

BMF v. 10.05.2007 - IV B 4 - S 1300/07/0006

Entwurf zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften


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1) Abschnitt VI Nr. 2 Buchstabe b Satz 5 des BMF-Schreibens vom 19. März 2004, BStBl 2004 I S. 411, zur Einordnung einer LLC US-amerikanischen Rechts ist deshalb nicht mehr anzuwenden.

2) Das Änderungsprotokoll ist noch nicht in Kraft getreten.

3) Dies entspricht den Ausführungen in den Tz. 102 und 103 des OECD-Partnership-Berichtes.

4) Auf das anhängige BFH-Verfahren I R 66/06 wird hingewiesen (vgl. Urteil des FG Münster vom 2. Juni 2006, 9 K 4990/02 K , EFG 2006 S. 1911).

5) Auf das anhängige BFH-Verfahren I R 62/06 wird hingewiesen (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. Juli 2006, 6 K 164/04 ). Unabhängig vom Ausgang des BFH-Verfahrens entfällt für Veranlagungszeiträume ab 2007 die Freistellung unter den Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG ( vgl. Tz. 4.1.1.2.4).

6) Hinweis auf EuGH-Verfahren Columbus Container.

7) Auf das anhängige BFH-Verfahren I R 96/06 wird hingewiesen (vgl. Urteil des FG München vom 8. November 2006, 9 K 4322/02 ).

8) Das Änderungsprotokoll ist noch nicht in Kraft getreten.

9) Auf das anhängige BFH-Verfahren I R 5/06 wird hingewiesen (vgl. FG Baden-Württemberg vom 22. November 2005, 8 K 400/97 (EFG 2006 S. 677).

10) Für die Schweiz richtet sich die Beurteilung nach dem jeweiligen kantonalen Recht.

Fundstelle(n):
NWB DokID: RAAAC-45436


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