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Den Erwerber eines staatlich verwalteten Grundstücks trifft der redlichkeitsausschließende Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis von der fehlenden Verkaufsberechtigung des Verwalters, wenn sich ihm Zweifel daran aufdrängen mussten. Allein der Umstand, dass die erste Verkaufsalternative der Verwalterverordnung nicht vorlag, nötigte noch nicht zum Misstrauen über das Bestehen der zweiten Alternative.
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