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BVerwG  v. 26.09.2002 - 3 C 49.01

1. Wird die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben, so hat die Schiedsstelle die Rechtsauffassung des Gerichts bei ihrer neuen Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV zu beachten. 2. Die Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichti...


Leitsatz

Gründe

Fundstellen

BVerwG  v. 26.09.2002 - 3 C 49.01

Leitsatz

1. Wird die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben, so hat die Schiedsstelle die Rechtsauffassung des Gerichts bei ihrer neuen Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV zu beachten.

2. Die Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 1995 war nach § 2 Abs. 2 StabG 1996 im Wege der Basiskorrektur der Berechnungsgrundlage zu berichtigen.

3. Die von den Tarifvertragsparteien des Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) im Jahre 1996 vereinbarte Einmalzahlung von 300 DM war nach § 1 Abs. 1 Satz 2 StabG erlöserhöhend zu berücksichtigen.


Gesetze:
KHG § 18 Abs. 5; BPflV § 20 Abs. 3; BPflV § 28 Abs. 6; StabG § 1 ; StabG § 2 ; 2. GKV-NOG Art. 10
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Fundstelle(n):
NWB DokID: QAAAC-12539


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