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1. Wird die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben, so hat die Schiedsstelle die Rechtsauffassung des Gerichts bei ihrer neuen Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV zu beachten.
2. Die Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 1995 war nach § 2 Abs. 2 StabG 1996 im Wege der Basiskorrektur der Berechnungsgrundlage zu berichtigen.
3. Die von den Tarifvertragsparteien des Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) im Jahre 1996 vereinbarte Einmalzahlung von 300 DM war nach § 1 Abs. 1 Satz 2 StabG erlöserhöhend zu berücksichtigen.
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