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BVerfG  v. 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 27. September 1994 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig. Deshalb ist auch für Mietshausgrundstücke im Beitrittsgebiet, die in der Deutschen Demokratischen Republik auf Grund nicht kostendeckender Mi...


Leitsatz

Gründe

Fundstellen

BVerfG  v. 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

Leitsatz

§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 27. September 1994 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig. Deshalb ist auch für Mietshausgrundstücke im Beitrittsgebiet, die in der Deutschen Demokratischen Republik auf Grund nicht kostendeckender Mieten und infolgedessen eingetretener oder unmittelbar bevorstehender Überschuldung durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden und nicht in Natur zurückgegeben werden können, eine Entschädigung zu gewähren.


Gesetze:
VermG § 1; VermG § 3 Abs. 1; VermG § 2 Abs. 1; VermG § 8 Abs. 1 Satz 1; VermG § 1 Abs. 2; VermG § 9 Abs. 1 Satz 2; VermG § 4 Abs. 2; EntschG § 1 Abs. 3; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1
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Fundstelle(n):
NWB DokID: XAAAB-85030


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Außer "BVerfG  v. 10.10.2001 - 1 BvL 17/00" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:

BVerfG  v. 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
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BVerfG  v. 06.04.2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99
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Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.; Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob § 3 Abs. 2 Satz 1 des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes über die Anwendung der Montan-Mitbestimmung auf Konzernobergesellschaften in seiner 1988 novellierten Fassung mit dem...

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BVerfG  v. 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

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