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Bayerisches Landesamt für Steuern v. 12.01.2006 - S 3800 - 1 St 35 N
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Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtes
Bezug: Bayr. Staatsmin. der Fin. vom 15.07.2005 - 34 - S 3800 - 029 - 22782/05 Bayr. Staatsmin. der Fin. vom 02.11.2005 - 34 - S 3800 - 029 - 44934/05
Fundstelle(n):
NWB DokID: SAAAB-76071
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Außer "Bayerisches Landesamt für Steuern v. 12.01.2006 - S 3800 - 1 St 35 N" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:
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Gegenseitigkeitsvereinbarung bei der steuerlichen Behandlung von Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu Katar Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Katar wurde die Gegenseitigkeitsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Geb...
Ministerium der Finanzen Saarland v. 11.01.2006 - B/1 - 1 - 21/2006 - S 0284
Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Empfänger im Ausland mittels einfachen Briefs; Neben den in AEAO zu § 122, Nr. 1.8.4 genannten Staaten haben zwischenzeitlich weitere ihr Einverständnis zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch einfachen Brief erklärt. Es sind dies die Staaten Estlan...
OFD Erfurt v. 11.01.2006 - O 1006 - A - 45 - PB 111
Aufgaben, Organisation und Aufbau der BehördenErrichtung der Thüringer Landesfinanzdirektion (TLFD) und Auflösung der Oberfinanzdirektion Erfurt Mit der Anordnung zur Auflösung der Oberfinanzdirektion Erfurt sowie zur Errichtung der Landesfinanzdirektion und Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Z...
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Milchkontrollvereine und -verbände (§ 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG) In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die Körperschaftsteuerbefreiung der nach § 2 Abs. 8 Milch-Güteverordnung zugelassenen Untersuchungsstellen für Milchqualitäts- und Milchleistungsprüfung in der...
OFD Hannover v. 17.01.2006 - S 7330 - 25 - StO 181
Zeitpunkt der Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Entgeltsminderungen Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen, während der unternehmerische Leist...
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