Ihre Suche war erfolgreich! Gefunden wurde BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00.
Nutzen Sie bei Ihrer nächsten Recherche lieber gleich die NWB Datenbank. Jetzt anmelden, sofort starten und alle freien Beiträge nutzen. Garantiert ohne jede Verpflichtung!

BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00

1. Bei einem Körperschaftsteuerbescheid ist der zu besteuernde Lebenssachverhalt das in dem betreffenden Jahr bezogene Einkommen, weshalb im Einspruchsverfahren einzelne Teile des Einkommens dieses Jahres gegeneinander ausgetauscht werden können. 2. Ist eine vGA dem Grunde nach anzunehmen, so ist der Gewinn um die Differenz zwischen dem tatsächl...


Leitsatz

Tatbestand

Gründe

Fundstellen

BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00

BStBl 2004 II S. 171

Leitsatz

1. Bei einem Körperschaftsteuerbescheid ist der zu besteuernde Lebenssachverhalt das in dem betreffenden Jahr bezogene Einkommen, weshalb im Einspruchsverfahren einzelne Teile des Einkommens dieses Jahres gegeneinander ausgetauscht werden können.

2. Ist eine vGA dem Grunde nach anzunehmen, so ist der Gewinn um die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten Preis und dem Preis zu erhöhen, den voneinander unabhängige Vertragspartner unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten (Fremdvergleichspreis).

3. Jede Schätzung des FA ist im Klageverfahren voll nachprüfbar. Das FG kann seine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen an die Stelle der des FA setzen, ohne deshalb die Schätzung des FA als rechtsfehlerhaft einstufen zu müssen.

4. Das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten erstreckt sich auch auf vom FG beigezogene „fremde” Steuerakten (Abweichung vom BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82 , BFHE 142, 558, BStBl 1986 II S. 226). Ein FG kann jedoch von der Beiziehung solcher Akten absehen, wenn die Gefahr einer Verletzung von § 30 AO 1977 im Falle der Akteneinsichtnahme durch die Beteiligten besteht.

5. Ein FG darf die Verwertung der vom FA eingebrachten anonymisierten Daten über Vergleichsbetriebe nicht schon im Grundsatz ablehnen.

6. Bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten ist danach zu unterscheiden, ob sich die Pflicht auf eine Tatbestandsvoraussetzung oder die Rechtsfolge eines Besteuerungstatbestandes bezieht. Bezieht sie sich auf eine Tatbestandsvoraussetzung, so löst die Pflichtverletzung eine Reduzierung des Beweismaßes für die Ermittlung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzung aus. Bezieht sie sich auf eine Rechtsfolge, so rechtfertigt sie regelmäßig die Schätzung der Besteuerungsgrundlage.

7. Verweigert eine inländische Tochtergesellschaft die Auskunft darüber, wie die mit ihrer ausländischen Muttergesellschaft vereinbarten Preise zustande gekommen sind, so kann aus der Pflichtverletzung nur gefolgert werden, dass die vereinbarten Preise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Die vereinbarten Preise können dennoch angemessen sein. Für die Ermittlung des angemessenen Fremdvergleichspreises trägt das FA die objektive Beweislast.

8. Nach deutschem Steuerrecht bestehen außerhalb der §§ 140 ff. AO 1977 und der §§ 238 ff. HGB für vGA keine speziellen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

9. Zur Anwendung der sog. Standardmethoden und ihrer Verprobung bei der Ermittlung des Fremdvergleichspreises einer Vertriebstochtergesellschaft.

10. Die Ermittlung des Fremdvergleichspreises kann nicht auf die Wiederverkaufspreismethode gestützt werden, wenn nur auf die Einkäufe von drei unverbundenen Produzenten zurückgegriffen werden kann, die entsprechenden Einkäufe sich nicht auf alle Streitjahre erstrecken und die Einkünfte nur zu höchstens 5 v.H. des Gesamtumsatzes der Vertriebsgesellschaft führen.

11. Ergibt sich auf der Basis der Preisvergleichs- oder der Wiederverkaufspreismethode nur eine Bandbreite angemessener Fremdvergleichspreise, so besteht für die Schätzung eines Mittelwertes regelmäßig keine Rechtsgrundlage. Die Schätzung muss sich an dem für den Steuerpflichtigen günstigsten Bandbreitenwert orientieren.


Gesetze:
AO 1977 § 30 AO 1977 § 90 Abs. 2 AO 1977 § 93 AO 1977 §§ 140 ff. AO 1977 § 162 AO 1977 § 171 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 § 200 AO 1977 § 211 AO 1977 § 367 Abs. 2 KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2 AStG § 1 Abs. 3 HGB §§ 238 ff. FGO § 11 Abs. 3 FGO § 78 Abs. 1 FGO § 86 Abs. 1 FGO § 118 Abs. 2 FGO § 155 ZPO § 420
Weiter zum Volltext "BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00"

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 171
BB 2001 S. 2451 Nr. 48
BFH/NV 2002 S. 134
BFHE S. 68 Nr. 197
DB 2001 S. 2474 Nr. 47
DStR 2001 S. 2149 Nr. 50
DStRE 2002 S. 23 Nr. 1
FR 2002 S. 154 Nr. 3
NWB EN Heft 42/2005 S. 4454
NWB EN Heft 42/2005 S. 4458
NWB EN Heft 50/2005 S. 4260
NWB DokID: BAAAB-04904


Wollen Sie bequem und zuverlässig in einem Bestand von ca. 100.000 Dokumenten recherchieren? Melden Sie sich jetzt bei der NWB Datenbank an. Die Nutzung der freien Beiträge ist garantiert kostenlos und ohne jede Verpflichtung.


Außer "BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:

BFH  v. 18.07.2001 - X R 111/96
II. Die Revision führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). 1. Der Abzug als Vorkosten setzt nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG unter anderem voraus, dass die Aufwendungen vor Beginn der erstmaligen Nutzung ...

BFH  v. 30.01.2002 - V R 61/96
1. Ein Unternehmer, der einen Gegenstand (im Streitfall: PKW) zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; er kann ihn insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; schließlich kann e...

BFH  v. 12.09.2001 - IX R 52/00
1. Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten durch den Großen Senat in seinem Beschluss vom 22. August 1966 GrS 2/66 (BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672), wonach Anschaffungskosten nur die Kosten sind, die aufgewendet werden, um ein Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben, ist durch § 255 Ab...

BFH  v. 09.01.1996 - VII B 225/95
1. Gegen die Rechtmäßigkeit eines Zollbescheides, mit dem der in Art. 18 Abs. 2, 2.Gedankenstrich der Bananenmarktordnung vorgesehene Zoll angefordert wird, bestehen in Hinblick auf die sich wegen völkerrechtlicher Altverpflichtungen aus dem GATT und ihrer Berücksichtigung ergebende Frage der Anwend...

BFH  v. 13.08.1985 - VII R 172/83
1. Zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für das Halten von bis zum 30. April 1978 in Berlin (West) zugelassenen Anhängern. 2. Ein Mißbrauch einer Gestaltungsmöglichkeit des öffentlichen Rechts liegt vor, wenn mit Erfolg eine Amtshandlung mit mittelbarer steuerlicher Tatbestandswirkung (hier: Kf...

BFH  v. 13.08.1985 - IX R 21/84
1. Die Aufwendungen für den Ersatz einer Warmluftheizung, bei der die im Keller erhitzte Luft mittels Kanälen in die einzelnen Räume geleitet wird, durch eine Zentralheizung mit Radiatoren sind Erhaltungsaufwand. 2. Der Ersatz einer solchen Warmluftheizung durch eine Zentralheizung mit Radiatoren wa...

BFH  v. 09.10.1985 - I R 128/80
Erzielt eine amerikanische Körperschaft Zinseinnahmen aus Kreditgeschäften mit anderen amerikanischen Körperschaften, erstreckt sich das deutsche Besteuerungsrecht auch dann nicht auf diese Zinsen, wenn diese innerhalb einer inländischen Betriebsstätte anfallen.; I. Die Klägerin und Revisionsklägeri...

BFH  v. 29.01.1986 - II R 5/86
Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist unzulässig, wenn die Begründung der Beschwerde beim BFH unmittelbar eingereicht wird. Die gilt auch dann, wenn das FG die Akten dem BFH bereits vorgelegt und den Rechtsmittelführer davon unterrichtet hat.; Die gegen das am 30. Oktober 1985 verkünd...


Das Dokument

BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00

ist Inhalt der NWB Datenbank und ein kostenloses Angebot vom NWB Verlag.

AGB | Impressum | Nutzungsbedingungen