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BFH  v. 30.11.2000 - V R 30/00

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 2 der Entscheidung des Rates vom 28. Februar 2000 (2000/186/EG) zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Art. 6 und 17 der Richtlinie 77/388/EWG abweichende Regelungen einzuführen, ungültig, weil das der Entscheidung vorangegangene Verfahren nicht den Vorga...


Leitsatz

Tatbestand

Gründe

Fundstellen

BFH  v. 30.11.2000 - V R 30/00

BFHE S. 174 Nr. 193

Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 2 der Entscheidung des Rates vom 28. Februar 2000 (2000/186/ EG ) zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Art. 6 und 17 der Richtlinie 77/388/EWG abweichende Regelungen einzuführen, ungültig, weil das der Entscheidung vorangegangene Verfahren nicht den Vorgaben des Art. 27 der Richtlinie 77/388/EWG entspricht? 2. Ist Art. 3 Abs. 1 der Entscheidung 2000/186/EG, wonach die Entscheidung auf den 1. April 1999 zurückwirkt, gültig? 3. Entspricht Art. 2 der Entscheidung 2000/186/ EG den inhaltlichen Anforderungen, die an eine derartige Ermächtigung zu stellen sind, und ergeben sich hieraus Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift?


Gesetze:
UStG 1999 § 15 Abs. 1 b UStG 1999 § 27 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27
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Fundstelle(n):
BB 2001 S. 246 Nr. 5
BB 2001 S. 292 Nr. 6
BFH/NV 2001 S. 405
BFHE S. 174 Nr. 193
DB 2001 S. 246 Nr. 5
DB 2003 S. 1359 Nr. 25
DStR 2001 S. 126 Nr. 4
DStRE 2001 S. 203 Nr. 4
INF 2001 S. 159 Nr. 5
UR 2001 S. 70 Nr. 2
NWB DokID: GAAAB-04895


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Außer dem Volltext "BFH  v. 30.11.2000 - V R 30/00" finden Sie dort unter anderem folgende Dokumente:

BFH  v. 08.03.2001 - V R 24/98
1. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 UStG gilt als (vorsteuerabzugsberechtigter) Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Zu prüfen ist, ob die Erklärung...

BFH  v. 22.02.2001 - V R 26/00
Dem EuGH wird folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt: Liegt in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Auto im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, eine Treibstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vor und ist diese Liefe...

BFH  v. 22.02.2001 - V R 77/96
1. Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (Steuerpflichtiger) gilt, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, i.S. von § 2 UStG eine Umsatztätigkeit gegen Entgelt (wirtschaftliche Tätigkeit i.S. von Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG) selbständig auszuüben, und erste Investitions...

BFH  v. 22.02.2001 - V R 5/99
1. Wurde eine Rechnung mit Steuerausweis über eine nicht ausgeführte Leistung an den Aussteller zurückgegeben oder storniert, ohne dass der Empfänger der Rechnung die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abzog, so ist die Gefährdung für das Steueraufkommen durch die Rechnung beseitigt; die nach § 14 Ab...

BFH  v. 08.03.2001 - V R 61/97
1. Hat ein Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer ausgestellt und Dritten übergeben, obwohl er die darin bezeichneten Leistungen nicht ausgeführt hat, und haben die Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerbeträge abgezogen, so schuldet der Aussteller di...

BFH  v. 16.05.2002 - V R 56/00
1. Wenn ein Unternehmer nachweisbar beabsichtigt, Bauleistungen für steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu verwenden, entsteht das Recht auf sofortigen Abzug der ihm dafür gesondert berechneten Umsatzsteuer als Vorsteuer im Besteuerungszeitraum des Bezugs der Bauleistungen. 2. Die Aufgabe der Absich...

BFH  v. 17.10.2001 - I R 103/00
1. Bei einem Körperschaftsteuerbescheid ist der zu besteuernde Lebenssachverhalt das in dem betreffenden Jahr bezogene Einkommen, weshalb im Einspruchsverfahren einzelne Teile des Einkommens dieses Jahres gegeneinander ausgetauscht werden können. 2. Ist eine vGA dem Grunde nach anzunehmen, so ist de...

BFH  v. 18.07.2001 - X R 111/96
II. Die Revision führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). 1. Der Abzug als Vorkosten setzt nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG unter anderem voraus, dass die Aufwendungen vor Beginn der erstmaligen Nutzung ...


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