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BFH  v. 14.11.2001 - X R 120/98

Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung dauernder Lasten (private Versorgungsrente) sind nicht als dauernde Last abziehbar


Thema

Leitsatz

Tatbestand

Gründe

Fundstellen

BFH  v. 14.11.2001 - X R 120/98

BStBl 2002 II S. 413

Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung dauernder Lasten (private Versorgungsrente) sind nicht als dauernde Last abziehbar

Leitsatz

Schuldzinsen, die gezahlt werden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung einer als Sonderausgabe ( § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbaren privaten Versorgungsrente, sind nicht ihrerseits als dauernde Last abziehbar.


Gesetze:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
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Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 413
BB 2002 S. 137 Nr. 3
BB 2002 S. 240 Nr. 5
BFH/NV 2002 S. 277 Nr. 2
BFHE S. 194 Nr. 197
DB 2002 S. 179 Nr. 4
DStR 2002 S. 77 Nr. 3
DStRE 2002 S. 138 Nr. 3
FR 2002 S. 215 Nr. 4
KÖSDI 2002 S. 13160 Nr. 2
NWB DokID: TAAAA-89236


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