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BFH v. 18.07.2001 - I R 26/01
Die Sonderregelung in Doppelbesteuerungsabkommen für Künstler und Sportler ist nicht auf werkschaffende Künstler wie z. B. Bühnenbildner und Regisseure anzuwenden
Die Sonderregelung in Doppelbesteuerungsabkommen für Künstler und Sportler ist nicht auf werkschaffende Künstler wie z. B. Bühnenbildner und Regisseure anzuwenden
Leitsatz
Art. 8 Abs. 2 Satz 2 DBA-Österreich und Art. 9 Abs. 2 Satz 2 DBA-Niederlande sind auf werkschaffende Künstler wie z. B. Bühnenbildner und Regisseure nicht anzuwenden.
BStBl 2002 II Seite 410 BB 2001 S. 2046 Nr. 40 BFH/NV 2001 S. 1476 Nr. 11 BFHE S. 135 Nr. 196 DB 2001 S. 2028 Nr. 38 DStRE 2001 S. 1159 Nr. 21 FR 2001 S. 1305 Nr. 24 INF 2001 S. 665 Nr. 21 NWB DokID: ZAAAA-89234
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BFH v. 18.07.2001 - I R 26/01
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