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BFH  v. 24.01.2002 - III R 49/00

Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines Änderungsbescheides


Thema

Leitsatz

Tatbestand

Gründe

Fundstellen

BFH  v. 24.01.2002 - III R 49/00

BStBl 2002 II S. 408

Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines Änderungsbescheides

Leitsatz

Sagt das FA in der mündlichen Verhandlung im Wege tatsächlicher Verständigung zu, die angefochtenen Einkommensteuerbescheide unter Ansatz geringerer gewerblicher Einkünfte zu ändern und wird daraufhin übereinstimmend der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, hindert dies die Kläger nicht, bis zur formellen Bestandskraft der Änderungsbescheide statt der bisherigen Zusammenveranlagung die getrennte Veranlagung zu wählen.


Gesetze:
AO 1977 § 351 Abs. 1 EStG §§ 26, 26a, 26b
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Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 408
BB 2002 S. 717 Nr. 14
BFH/NV 2002 S. 697 Nr. 5
BFHE S. 12 Nr. 198
DB 2002 S. 821 Nr. 16
DStRE 2002 S. 566 Nr. 9
FR 2002 S. 629 Nr. 11
INF 2002 S. 377 Nr. 12
NWB DokID: PAAAA-89233


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