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BFH  v. 13.11.2001 - VII R 107/00

Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte ausreichende Angabe des Abtretungsgrundes in formalisierter Abtretungsanzeige


Thema

Leitsatz

Tatbestand

Gründe

Fundstellen

BFH  v. 13.11.2001 - VII R 107/00

BStBl 2002 II S. 402

Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte ausreichende Angabe des Abtretungsgrundes in formalisierter Abtretungsanzeige

Leitsatz

Der Abtretungsgrund in der formalisierten Abtretungsanzeige ist ausreichend angegeben, wenn der der Abtretung zugrunde liegende Lebenssachverhalt stichwortartig gekennzeichnet wird.


Gesetze:
AO 1977 § 46 Abs. 3
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Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 402
BB 2002 S. 666 Nr. 13
BFH/NV 2002 S. 565 Nr. 4
BFHE S. 5 Nr. 197
DB 2002 S. 619 Nr. 12
KÖSDI 2002 S. 13239 Nr. 4
NWB DokID: VAAAA-89231


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